Bei der heutigen Sendung 112: Feuerwehr im Einsatz gab es ab Minute 33:15 die Beschreibung der Aufstellfläche einer Drehleiter. In Deutschland ist ja von der Krümmung der Banane bis zur Saugfähigkeit von Abwaschschwämmen alles geregelt, genormt und auf Papier niedergeschrieben. Für solche Aufstellflächen gibt es auch Vorschriften, dass ist mir soweit bekannt. Das vielerlei Vorschriften gerne auch mal weniger Sinn machen ist denke ich auch kein Geheimnis. Aber gerade bei Sicherheitsrelevanten Vorschriften, wie dem 2. Flucht- /Rettungsweg hätte ich mir gedacht, dass dort etwas umsichtiger vorgegangen wir.
Augenscheinlich reicht die Befestigung nicht aus, um die Drehleiter sicher aufzustellen, da die Rasengittersteine nicht über die Häuserecke hinausgehen und somit ein Anleitern theoretisch und praktisch bei aufgeweichtem Boden nach tagelangem Regen, nicht sicher möglich ist. Oder reicht die Aufstellfläche, da zu den Wohnungen nicht über den Balkonen, sondern auch über die Fenster möglich ist?
Da würden mich zum einen die gesetzlichen Vorschriften und auch die Erfahrungen aus der Praxis interessieren.
Augenscheinlich reicht die Befestigung nicht aus, um die Drehleiter sicher aufzustellen, da die Rasengittersteine nicht über die Häuserecke hinausgehen und somit ein Anleitern theoretisch und praktisch bei aufgeweichtem Boden nach tagelangem Regen, nicht sicher möglich ist. Oder reicht die Aufstellfläche, da zu den Wohnungen nicht über den Balkonen, sondern auch über die Fenster möglich ist?
Da würden mich zum einen die gesetzlichen Vorschriften und auch die Erfahrungen aus der Praxis interessieren.
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