Ja, da hast du natürlich recht, ich hab die Möglichkeit der schnellen Information außer Acht gelassen ...
Zur Not kann man aber ja bei Fernabsatzgeschäften innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurücktreten.
Aber is ja eh wayne, hoffentlich ist niemand so dumm und kauft da wirklich was ...
EPIC DEFEAT
@Jankru:
Und was ist dann deiner Ansicht nach mit:
? Ich würde jetzt mal auf dem Punkt verharren, dass Wucher nicht nur in einer einseitigen Zwangslage bestehen kann.
Zur Not kann man aber ja bei Fernabsatzgeschäften innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurücktreten.

Aber is ja eh wayne, hoffentlich ist niemand so dumm und kauft da wirklich was ...
EPIC DEFEAT

@Jankru:
Und was ist dann deiner Ansicht nach mit:
[...] der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche[...]
? Ich würde jetzt mal auf dem Punkt verharren, dass Wucher nicht nur in einer einseitigen Zwangslage bestehen kann.
