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Original von Funkieman
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Original von Fire Flo
Aber wo er Recht hat hat er Recht!!
Geistige Reife interessiert aber weder den Richter, noch die Angehörigen, noch die Gemeinde noch die Führung wenn denn was schief gelaufen ist.

|| Fachbereich: Gesamtleitung, Allgemeine Verwaltung & Technik || Ich schreibe mit englischem Tastaturlayout und daher mit ae, ue, oe und ss.
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Original von Majen
Hier geht es aber nicht darum, wieso was schiefgelaufen ist, sondern wer die Verantwortung trägt. Und bei unter 18-Jährigen ist es schließlich nicht die Person selbst.
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Original von Funkieman
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Original von Majen
Hier geht es aber nicht darum, wieso was schiefgelaufen ist, sondern wer die Verantwortung trägt. Und bei unter 18-Jährigen ist es schließlich nicht die Person selbst.
Danke, man hat mich verstanden.
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Original von Funkieman
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Original von Meister
Bin ab 16 zu jedem Einsatz mit raus, egal ob Mittags um 12 oder Nachts um 2. Wer hier auf das JuSchG pocht, soll sich mal das Brandschutzgesetz seines Bundeslandes ansehen... Man ist verpflichtet, im Einsatzfall zum GH zu kommen!
Bundesrecht bricht Landesrecht, ganz einfach das JuSchG ist hier vorrangig.
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Original von Rettungsassistent
Und hier ist eine juristisch (räumlich leider nicht) klare Linie gezogen: Kein Aufenthalt im Gefahrenbereich. Eine zeitliche Einschränkung für die Teilnahme an Einsätzen kann gegeben sein, muss aber nicht.. und wenn es eine gibt, dann lässt sie sich nicht aus dem JuschG herleiten..
Occupation: ab 3.September Azubi als Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik bei ENERGIE BAUTZEN und natürlich FEUERWEHRMANN
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Original von Fireboy 112
Ist ja schön und gut
ich komme aus niedersachsen genauer gesagt aus Osnabrück und bin in der JF Osnabrück Haste www.FeuerwehrHaste.de ) und bin 16 doch : Ich darf erst ab 18 Die Grundausbildung machen.
Ausgenohmen wir haben Hochwasser Alarm. Dann werden wir von der Schule freigesteelt und dürfen (oder müssen) dann mit anpacken.
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Original von Moe
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Original von Fireboy 112
Ist ja schön und gut
ich komme aus niedersachsen genauer gesagt aus Osnabrück und bin in der JF Osnabrück Haste www.FeuerwehrHaste.de ) und bin 16 doch : Ich darf erst ab 18 Die Grundausbildung machen.
Ausgenohmen wir haben Hochwasser Alarm. Dann werden wir von der Schule freigesteelt und dürfen (oder müssen) dann mit anpacken.
Ist jetzt zwar ein bisschen offtopic;
was heißt bei Euch Grundausbildung?
Bei uns darfst ab 18 rausfahren, sofern du Truppmann hast oder ein paar Jahre in der Jugendwehr gewesen bist
This post has been edited 1 times, last edit by "Rettungsassistent" (Oct 1st 2006, 6:36pm)
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Original von FFW Hagenau
ja,entschuldigung,ich bemühe mich,ich lege selbst wert auf grammatik.
hoffe du kannst mir nochmal verzeihn![]()
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